Auf Anfrage des Landesverbandes Gartenbau ist nun klar, dass das rheinland-pfälzische Umweltministerium sich der Meinung der meisten Bundesländer anschließt. Dies bedeutet, Privatgärten gelten als gärtnerisch genutzte Grundflächen und sind damit vom Fällverbot zwischen 01.03 und 01.10 befreit. Andere Bestimmungen z.B. zum Artenschutz, können jedoch verhindern, dass in dieser Zeit der Baum gefällt werden darf.






