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Darüber hinaus ist diese Browser-Version anfällig für Angriffe aus dem Internet und mit seinen zahlreichen Sicherheitslücken ein Risiko beim Surfen.

Ryan Servatius, Senior Product Manager für den Internet Explorer:

"Das Beste, was Anwender tun können, um das Web voranzubringen, ist, Nutzer vom IE 6 abzubringen. Mit unserem Aufruf wollen wir erreichen, dass die Anwender verstehen, wie sie sich vor Betrugsversuchen schützen können. Wir wollen zeigen, dass der Internet Explorer 8 mehr Kontrolle über private Daten ermöglicht."

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Spezielle Information gesucht?

GRUNDSäTZE FüR DIE AUFZEICHNUNG DER ANWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN

Dienstag, 15. Juni 2010
Am 21.05. wurde im Bundesanzeiger die Bekanntmachung der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz in der überarbeiteten Fassung veröffentlicht. Die Neufassung berücksichtigt die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes in § 6 Absatz 4 zur Aufzeichnungspflicht. Die Aufzeichnungen sollen gewährleisten, dass die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln nachvollziehbar sind.

Eine nachvollziehbare Aufzeichnung beinhaltet mindestens:

 

1.

Name des Anwenders,

 

2.

Anwendungsfläche

(z.B. Bezeichnung der behandelten Fläche oder Bewirtschaftungseinheit),

 

3.

Anwendungsdatum,

 

4.

Pflanzenschutzmittel (bei Tankmischungen Abgabe aller in der Mischung enthaltenen Pflanzenschutzmittel),

 

5.

Aufwandmenge oder –mengen,

 

6.

Anwendungsgebiet oder –gebiete (z.B. Schadorganismus und Kulturpflanze).

 

 

Die Aufzeichnungen sind für die Dauer von mindestens zwei Jahren, gerechnet ab dem Beginn des Jahres, das auf das Jahr des Entstehens der Aufzeichnung folgt, aufzubewahren. Der Begriff Anwendungsfläche bezeichnet die Fläche oder das Objekt, auf der oder an dem das Pflanzenschutzmittel angewandt wurde. Der Begriff schließt auch Teilflächen oder Bewirtschaftungseinheiten ein. Eine schlagbezogene Aufzeichnung kann also, muss aber nicht durchgeführt werden (z.B. Kultur im Zierpflanzenbau). Die Aufzeichnungen sind zeitnah durchzuführen. Zeitnah heißt möglichst bald, im Regelfall spätenstens 4 Wochen nach der Anwendung, es kann aber auch Fälle geben, in denen 8 Wochen akzeptabel sind.