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Ryan Servatius, Senior Product Manager für den Internet Explorer:

"Das Beste, was Anwender tun können, um das Web voranzubringen, ist, Nutzer vom IE 6 abzubringen. Mit unserem Aufruf wollen wir erreichen, dass die Anwender verstehen, wie sie sich vor Betrugsversuchen schützen können. Wir wollen zeigen, dass der Internet Explorer 8 mehr Kontrolle über private Daten ermöglicht."

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KENNZEICHNUNG VON PFLANZEN MIT DEM EAN-CODE

Dienstag, 27. Juli 2010

Kennzeichnung von Pflanzen mit dem EAN-Code – Rechte und Pflichten der Nutzer – Schreiben des Bundesverband Zierpflanzen (BVZ) im ZVG

Der organisierte Handel setzt seit Jahren vermehrt Scanner-Kassen sowie Warenwirtschaftssysteme ein. Er verlangt von seinen Lieferanten, dass die gelieferten Produkte mit dem EAN-Strichcode versehen sind. Das gilt auch für den Bereich Pflanzen. Aufgrund der vielen Besonderheiten für unsere lebenden Produkte haben der Zentralverband Gartenbau und einige seiner Mitgliedsorganisationen seit 1998 gemeinsam mit GS1 Germany in Köln, die in Deutschland für die Zuweisung der Nummernkreise zuständig ist, eine Branchenlösung entwickelt.

 Eine brancheneinheitliche EAN-Codierung bietet für den Handel den Vorteil, dass er bei verschiedenen Lieferanten eine gleiche Artikelnummer (EAN) hat, welche er als Standard in sein eigenes Warenwirtschaftssystem übernehmen kann. Bei Massenartikeln, die oft saisonal kurzfristig geordert werden, gibt es keine Verzögerungen durch zeitaufwendiges Etikettieren mehr. Auch für den Gärtner bietet der Branchen-EAN eine erhebliche Vereinfachung.

Mit dem Einsatz des Branchen-EAN, der z.B. für Topfpflanzen unter www.blumenmaerkte.de heruntergeladen werden kann, geht der Nutzer verschiedene Verpflichtungen ein, wie z. B.:    

  • das EAN-Standard-Nummernsystem nicht an andere Lieferanten weiterzugeben, 
  •  keine eigenen Nummern mit der Internationalen Lokationsnummer (GLN/ früher ILN) des ZVG zu generieren und keine Nummern zu verändern,
  •  jeder Nutzer dieser Standardartikelnummern ist verpflichtet, bei der GS1 Germany eine GLN Typ 2 (seit 1.1.2010 GS1 complete) zu beantragen und eigenständig am GLN-System teilzunehmen.

Inzwischen hat GS1 den Zentralverband Gartenbau darauf hingewiesen, dass bislang nicht alle Nutzer des Systems ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, eine eigene GLN zu beantragen und angekündigt, die Branchenvereinbarung aufzulösen, falls es weiterhin zu unberechtigten Nutzungen kommt.

Wir möchten Sie deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Nutzer des Systems verpflichtet ist, eine eigene GLN bei

GS1 Germany GmbH 

Maarweg 133, 50825 Köln

Telefon 0221 – 94714-0

Telefax 0221 – 94714-990

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

www.gs1-germany.de

zu beantragen. Dies gilt auch für alle Nutzer, die ihre Produkte indirekt über die großen Vermarkter (Landgard, GBZ Papenburg u.a.) absetzen.

Die Kosten für einen GS1 complete-Vertrag betragen:

Einmaliger Bereitstellungspreis:        230 €

Jährliche Nutzungsgebühr:               150 € (bei einem Umsatz von unter 5 Mio €)

Eine Aufkündigung des Branchen-EAN hätte weitreichende Folgen, sowohl für die Vermarkter, wie auch die Produzenten – bis hin zur Neuvergabe aller auf dem Markt befindlichen Branchen-EAN. Deshalb melden Sie sich möglichst umgehend unter den oben angegebenen Kontaktdaten im System an.