Mit dem Einsatz des Branchen-EAN, der z.B. für Topfpflanzen unter www.blumenmaerkte.de heruntergeladen werden kann, geht der Nutzer verschiedene Verpflichtungen ein, wie z. B.:
- das EAN-Standard-Nummernsystem nicht an andere Lieferanten weiterzugeben,
- keine eigenen Nummern mit der Internationalen Lokationsnummer (GLN/ früher ILN) des ZVG zu generieren und keine Nummern zu verändern,
- jeder Nutzer dieser Standardartikelnummern ist verpflichtet, bei der GS1 Germany eine GLN Typ 2 (seit 1.1.2010 GS1 complete) zu beantragen und eigenständig am GLN-System teilzunehmen.
Inzwischen hat GS1 den Zentralverband Gartenbau darauf hingewiesen, dass bislang nicht alle Nutzer des Systems ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, eine eigene GLN zu beantragen und angekündigt, die Branchenvereinbarung aufzulösen, falls es weiterhin zu unberechtigten Nutzungen kommt.
Wir möchten Sie deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Nutzer des Systems verpflichtet ist, eine eigene GLN bei
GS1 Germany GmbH
Maarweg 133, 50825 Köln
Telefon 0221 – 94714-0
Telefax 0221 – 94714-990
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
www.gs1-germany.de
zu beantragen. Dies gilt auch für alle Nutzer, die ihre Produkte indirekt über die großen Vermarkter (Landgard, GBZ Papenburg u.a.) absetzen.
Die Kosten für einen GS1 complete-Vertrag betragen:
Einmaliger Bereitstellungspreis: 230 €
Jährliche Nutzungsgebühr: 150 € (bei einem Umsatz von unter 5 Mio €)
Eine Aufkündigung des Branchen-EAN hätte weitreichende Folgen, sowohl für die Vermarkter, wie auch die Produzenten – bis hin zur Neuvergabe aller auf dem Markt befindlichen Branchen-EAN. Deshalb melden Sie sich möglichst umgehend unter den oben angegebenen Kontaktdaten im System an.






